Wann zahlt der Staat ?

Nur wenn man weniger als 6 Stunden arbeiten kann, erhält man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Bei einem Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Std. täglich erhält man eine halbe Erwerbsminderungsrente, bei weniger als 3 Std. eine volle Erwerbsminderungsrente.

Die Qualifikation spielt dabei keine Rolle:
es wird jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt.

Laut Statistik sind Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer im Schnitt 51 Jahre alt, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall erwerbsgemindert werden. Die meisten Menschen haben in diesem Alter noch viel vor. Doch die durchschnittliche Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt gerade einmal 709 € im Monat*. Zu wenig, um davon sein gewohntes Leben zu bestreiten.

* Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang 2015 – alte Bundesländer

 

Der gesetzliche Schutz reicht heute nicht aus

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung

Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Erwerbsminderungsrenten generell nur als Zeitrenten befristet auf drei Jahre. Danach müssen sie erneut beantragt werden.

Außerdem gibt es diese Leistungen erst ab dem 7. Monat der Erwerbsminderung. Hinzu kommt, dass die Erwerbsminderungsrente wie eine normale gesetzliche Regelaltersrente berechnet wird.

Ohne Rentenabschläge erhält man die Erwerbsmin-derungsrente also erst, wenn  diese ab dem 63. Lebensjahr beantragt wird. Für jeden Monat, den die Erwerbsminderungsrente früher beantragt wird, muss man einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Der Rentenabschlag ist allerdings auf max. 10,8 Prozent begrenzt.