Folgende Merkmale sind für ein versicherungsnehmer-
freundliches
Bedingungswerk unverzichtbar:

Highlights - MetallRente.BU (Stand 04.2020)

  1. Kein Vertragsarzt des Versicherers

Versicherungsnehmer hat im Leistungsfall freie Arztwahl.

  1. Verlängerungsoption

Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung oder den berufsständischen Versorgungswerken, kann die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne verlängert werden, um welche die Regelaltersgrenze in der zutreffenden Versorgungseinrichtung erhöht wurde, maximal um 5 Jahre.

  1. Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit

Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente, wenn Sie ab dem 4. Monat nicht in der Lage sind Ihre Arbeitstätigkeit auszuüben und dies von Ihrem Arzt für die beiden folgenden Monate bescheinigt wurde.

Sonderoption: Krankentagegeld bei Krankheit länger 6 Wochen
                     (ohne Gesundheitsprüfung, Dienstobliegenheitsvereinbarung).

  1. Lebenslange Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente

 Als Tarifoption im Bereich Pflege

  1. Doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegebedürftigkeit

Als Tarifoption im Bereich Pflege

  1. Bei Berufswechsel keine Berücksichtigung des vorherigen Berufs

Bei der Leistungsprüfung wird der zuletzt ausgeübte Beruf zu Grunde gelegt. Zuvor ausgeübte Tätigkeiten (in den letzten 12, 24 oder 36 Monaten) werden nicht berücksichtigt. Eine abstrakte Verweisung auf frühere Tätigkeiten er-folgt bei Berufsgruppe 1 bis 3 nicht.

  1. Zahlung der vollen BU Rente, wenn der Versicherungsnehmer nach festgestellter BU im alten Beruf eine andere als die bisherige Tätigkeit ausübt und bei dieser einen Einkommensverlust von i.d.R. mehr als 20% hinnehmen muss
  1. Keine Arztanordnungsklausel

Leistung grundsätzlich nicht davon abhängig, dass die versicherte Person unzumutbaren ärztlichen Anordnungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes folgt. Sie entscheidet darüber in freier persönlicher Verantwortung.

  1. Keine Meldepflicht bei Berufs-/ Arbeitgeberwechsel
  1. Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG

Der Versicherer verzichtet, auch bei einem schlechten Schadenverlauf, auf eine Beitragserhöhung über den Tarif-beitrag (Bruttobeitrag) hinaus.

  1. Leistungsdynamik (Inflationsausgleich) auf Wunsch des Kunden wählbar

Garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall.

  1. Nachversicherungsgarantie (erweitert): Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation.

Eine Erhöhung der Versicherungsleistungen sowie eine Besserstufung sind auch dann möglich, wenn die beruf-liche Qualifikation nicht direkt ausgeübt wird.

  1. Verzicht auf das Anpassungs- und Kündigungsrecht des § 19 VVG

Der Versicherer verzichtet auf Erhöhung des Beitrages und das nachträgliche Verlangen eines Gefahrenausschlusses bzw. Kündigung des Vertrages, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht vom Versicherungsnehmer zu vertreten war (z.B. lag bei Vertragsschluss bereits eine Krankheit vor, die der VN nicht angegeben konnte, weil sie ihm noch nicht bekannt war).

  1. Keine Umorganisation von Arbeitnehmern

Eine Umorganisation des Arbeitsbereichs von Arbeitnehmern darf nicht gefordert werden.

  1. Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Ärztliche Untersuchung erst ab einer versicherten Jahresrente von 30.001,00 €.

  1. Dynamik (Inflationsausgleich und Gehaltsanpassung) auf Wunsch des Kunden wählbar
  1. Grenzenloser Dynamikwiderspruch

Versicherte haben die Möglichkeit, jährlich über den Dynamikeinschluss zu entscheiden. Auch bei wieder-holtem Widerspruch besteht die Möglichkeit weiterhin.

  1. Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente zu 100% ab 50% Berufsunfähigkeit (keine Staffelregelung wie z.B. 25%/75%)

Kann der Versicherte seinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben, liegt Berufsunfähigkeit vor und es wird die volle Rente gezahlt.

  1. Prognosezeitraum 6 Monate

Liegt aufgrund einer Krankheit / Unfall eine Berufsunfähigkeit vor, die voraussichtlich mind. 6 Monate andauern wird, so liegt bereits Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertragstextes vor.

  1. Keine abstrakte Verweisbarkeit (für viele Berufe)

Verzicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit (abstrakt) zu verweisen, die z.B. nicht seiner bisherigen Lebensstellung (Einkommen) entspricht.

  1. Zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist versichert
  1. Auszubildende sind ab Vertragsbeginn gegen Berufsunfähigkeit versichert

Viele Versicherungsunternehmen versichern Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung nur gegen Erwerbsunfä-higkeit. Somit ist es für den Auszubildenden nur sehr schwer zu ermöglichen, bei Krankheit oder Unfall eine Rente zu beziehen.

  1. Echte Schulunfähigkeit versichert

Viele Versicherungsunternehmen versichern Schüler während ihrer Schulzeit nur gegen Erwerbsunfähigkeit. Bei der echten Schulunfähigkeit liegt Berufsunfähigkeit dann vor, wenn man aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Pflegebedürftigkeit min. 6 Monate außerstande war oder ist, am regulären Schulunterricht ohne sonderpäda-gogische Förderung teilzunehmen. Hierbei gilt ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent.

  1. Echte Studierunfähigkeit versichert

Studenten sind ab Vertragsbeginn gegen Berufsunfähigkeit versichert.

  1. Keine Wartezeit

Sofortiger Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.

  1. Rückwirkende Leistung

Rente wird rückwirkend mit Beginn des Monates, der auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt, gezahlt.

  1. Berücksichtigung des zuletzt konkret ausgeübten Berufes und der Lebensstellung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. passive Altersteilzeit) oder bei Unterbrechung der Berufstätigkeit (z.B. Arbeitslosigkeit) für die Dauer von 5 Jahren
  1. Kostenübernahme bei geforderten Untersuchungen

Fordert der Versicherer vom Versicherten weitere Untersuchungen, sollte er die anfallenden Kosten für die Reise und gegebenenfalls notwendige Unterbringungskosten übernehmen.

  1. Wiedereingliederungshilfe

Finanzielle Unterstützung durch den Versicherer, um den Versicherungsnehmer nach beendeter Berufsunfähig-keit aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten wieder in das Arbeitsleben zu integrieren (bis zu 12.000 €).

  1. Umorganisationshilfe

Übernahme der Kosten, die im Rahmen der Umorganisation des Betriebs der Versicherten Person entsteht (bis zu sechs Monatsrenten).

  1. Rehabilitationshilfe

Übernahme von Rehabilitationskosten, die zur beruflichen Rehabilitation auf eigene Kosten in Anspruch genom-men wurden (auf Antrag in voller Höhe bis zu 2.000 €)

  1. Akuthilfe

Schnelle Hilfe bei sechs schweren Krankheiten: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache. Monatliche Rente für eine Dauer von 12 Monate.

  1. Nachversicherungsgarantie (erweitert): bei Veränderung der Lebenssituation

Erhöhungen der versicherten BU Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Veränderung der Lebenssituation wie z.B. Karrieresprung, Immobilienerwerb, Heirat, …

  1. Nachversicherungsgarantie (erweitert): Übergang Auszubildende(r) / ausgelernte Kraft ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Einkommenssituation anpassen

Auszubildende(r) kann nach Ausbildungsende die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

  1. Nachversicherungsgarantie (erweitert): Verlängerte Meldefreit

Meldung der Nachversicherung innerhalb von 12 Monte.

  1. Ereignislose Nachversicherungsgarantie

Erhöhung der versicherten BU Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, unabhängig vom Eintritt eines bestimm-ten Ereignisses innerhalb eines def. Zeitraumes.

  1. Weltweiter Versicherungsschutz
  1. Geringe Fristen und Informationen in der Entscheidungsphase

Während der Leistungsprüfung sollte in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand informiert werden. Die Leistungserklärung sollte, wenn alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen, möglichst schnell getrof-fen werden. Dabei sollte eine Frist von 4 Wochen nicht überschritten werden.

  1. Zeitliche Befristung des Anerkenntnisses

Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis sollte grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Eine Befristung sollte nur in Ausnahmefällen, sofern einer unbefristeten Leistungszusage wichtige Gründe entgegenstehen, möglich sein (max. 12 Monate).

  1. Beitragsstundung bei Eltern-, Kindererziehungszeit und Arbeitslosigkeit

Während Arbeitslosigkeit, Weiterbildung in Vollzeit, Elter- oder Kindererziehungszeit, Sabbatical, Kurzarbeit kann der monatliche Beitrag für 6 bis max. 36 Monate auf fünf Euro reduziert werden unter Beibehaltung des Versiche-rungsschutzes i.H.v. 70% der zuletzt versicherten BU-Rente.

  1. Beitragsstundung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

Bei Anmeldung der Berufsunfähigkeit und während der Prüfung können die Beiträge auf Antrag, längstens für 5 Jahre, gestundet werden, ohne Berechnung von Stundungszinsen.

  1. Möglichkeit einer befristeten Beitragsfreistellung / Beitragsstundung

Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten sollte eine befristete Beitragsfreistellung (mind. 18 Monate) oder eine Beitragsstundung (mind. 24 Monate) angeboten werden.

  1. Verzicht auf bestimmte Leistungsausschlüsse

Auf den Leistungsausschluss bei Teilnahmen an Fahrtveranstaltungen und Luftfahrten sollte verzichtet werden.

  1. Die Leistung ist unabhängig von einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung
  1. Hohe Anerkennungsquote / Niedrige Prozessquote

Ausführungen interpretiert aus geltendem Recht und den aktuellen AVB der MetallRente
(Stand 04/2020). Obige Informationen geben einen allgemeinen Überblick, können aber keine Aussage zu einer Berufsunfähigkeit im konkreten Einzelfall treffen, da diese nur anhand der konkreten Umstände bewertet werden kann.

Die zuvor aufgeführten Leistungsmerkmale dienen lediglich zur Hilfe bei der Gestaltung einer leistungsstarken Absicherung.