Mit der MetallRente.BU kann man sein Einkommen aus dem zuletzt ausgeübten Beruf für den Ernstfall bedarfsgerecht absichern. So ist der finanzielle Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit nicht bedroht. 

MetallRente bietet sehr günstige Beiträge durch Kostenersparnis aufgrund von Großkundentarifen.

Die MetallRente.BU-Versicherung ist ein rein privater Vertrag ohne Beteiligung des Arbeitgebers. 

Viele in der M+E-Industrie typische Berufe sind bei der MetallRente.BU besser eingestuft und damit günstiger.

Für fast alle Berufe verzichtet MetallRente auf die sogenannte abstrakte Verweisung – bei Berufsgruppe 4 erst ab dem 55. Lebensjahr. Die Leistung kann nicht dadurch verweigert werden, dass der Versicherte aufgefordert wird, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. 

Kunden erhalten die Leistungen, wenn sie voraussichtlich

  • 6 Monate berufsunfähig sind oder
  • 6 Monate berufsunfähig waren. 

MetallRente verzichtet ausdrücklich auf das Recht, Tarifbeiträge während der Vertragslaufzeit zu erhöhen (Beitragsanpassungsklausel § 163 VVG). Dies gilt auch bei Wechsel in Berufe mit einem höheren BU-Risiko.

Generell erfolgen keine Leistungsausschlüsse für Privat- und Sportflüge sowie das berufliche Flugrisiko. Auch die Einwirkungen ionisierender Strahlung und Folgen terroristischer Anschläge sind nicht ausgeschlossen.

Egal, wo man sich aufhält, es besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Renten werden in jedes gewünschte Land überwiesen. 

Der Kunde kann auf Wunsch eine Dynamik als planmäßige Erhöhung der versicherten Leistung mit 2, 3, 4 oder 5 % Beitragssteigerung pro Jahr einschließen, z. B. für den Inflationsausgleich. Beim 4U-Ausbildungstarif kann eine Dynamik von 2 oder 3 % eingeschlossen werden.

Der Kunde kann je nach Einkommenssituation die Höhe der Versicherungsleistung individuell gestalten.

Der Kunde zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV-Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i. V. m. § 227 SGB V) und Steuern nur auf den Ertragsanteil.

Der Kunden erhält bereits die volle Leistung

  • ab Pflegestufe I nach SGB XI oder
  • ab 3 ADL (Activities of Daily Living) von 6 oder
  • bei Einschränkungen der Alltagskompetenz infolge einer Demenz. 

MetallRente leistet eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten bis maximal 12.000 Euro, falls die Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten endet.

Bewusst hält die MetallRente zu Ärzten oder Institutionen keine ständigen vertraglichen Beziehungen. MetallRente legt Wert auf objektive Beurteilung, die keinen Anlass für Zweifel bietet.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Höhe des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung den geänderten Bedürfnissen anzupassen.

Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht berücksichtigt.

Ein Wechsel in einen Beruf mit höherem BU-Risiko oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nach Vertragsabschluss muss nicht angezeigt werden. Auch wer seinen Beruf aufgibt, bleibt versichert; Hausfrauen und -männer behalten einen Leistungsanspruch. Wer in einen risikoärmeren Beruf wechselt, wird besser gestellt.

Auszubildende haben ab Beginn ihrer Ausbildung Anspruch auf einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz und sind zusätzlich für den Fall der Ausbildungsunfähigkeit abgesichert.

Eine zeitweise Absenkung des Beitrags bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit auf Minimalbeitrag ist möglich. Der Versicherungsschutz sinkt für diese Zeit nur um 30%.